Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Präsidiums
des Schützenvereins „Ribnitzer Greif“ e.V.

§ 1

Das Präsidium und die Aufgaben der Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums

1. Das geschäftsführende Präsidium

Das geschäftsführende Präsidium leitet den Verein zwischen den Mitgliedervollversammlungen. Es fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Diese sind für alle Präsidiumsmitglieder und Vereinsmitglieder verbindlich.

Das geschäftsführende Präsidium entsprechend § 9, Buchstabe c der Satzung, vertritt den Schützenverein „Ribnitzer Greif“ e.V. als juristische Person nach innen sowie nach außen und sichert gemäß § 26 BGB seine Teilnahme am Rechtsleben.

1.1. Präsident

Der Präsident leitet und repräsentiert den Schützenverein in allen Belangen des Vereinslebens. Er ist verantwortlich für:

  • die Einberufung der Mitgliedervollversammlungen sowie die Präsidiumssitzungen. Er führt in diesen den Vorsitz.
  • die Führung der Mitgliederstatistik des Schützenvereins.
  • die Arbeit des Präsidiums.

In den Präsidiumssitzungen hat er die Richtlinienkompetenz.

1.2. Vizepräsident

Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten in dessen Abwesenheit und führt den Schützenverein sowohl beim vorzeitigen Ausscheiden als auch im Todesfalle des Präsidenten bis zur nächsten ordentlichen Mitgliedervollversammlung. Er unterstützt und berät den Präsidenten in allen Fragen des Vereinslebens. Er ist verantwortlich für:

  • die leitungsmäßige Vorbereitung und Durchführung des jährlich stattfindenden Schützenfestes und des Schützenballs.
  • die Beantragung der Fördermittel und die Durchsetzung der Vereinsversicherungsfragen.

1.3. Schatzmeister

Der Schatzmeister ist für den gesamten Finanzhaushalt des Schützenvereins zuständig. Er ist verantwortlich für:

  • die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und dem Finanzamt;
  • die exakte Führung der Vereinskasse (Hauskasse, Wirtschaftskasse und Konten);
  • die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs einschließlich der dazu erforderlichen Buchführung;
  • dass alle finanziellen Verpflichtungen des Vereins zu den vorgesehenen Fälligkeitsterminen entrichtet werden;
  • die Kontrolle der satzungsgemäßen Zahlung der Mitgliedsbeiträge und der Königsversicherung.

Rückstände sind rechtzeitig schriftlich anzumahnen. Der Schatzmeister gibt regelmäßig der Mitgliedervollversammlung und dem Präsidium Bericht über die Finanz- und Vermögenslage des Vereins.

Über die finanziellen Mittel verfügen der Schatzmeister und der Präsident, bzw. der Vizepräsident, gemeinsam. Alle Ausgaben sind vom Präsidenten, bzw. dem Vizepräsidenten, zu genehmigen und gegenzuzeichnen.

1.4. Sekretär

Der Sekretär führt den gesamten Schriftverkehr des Schützenvereins in Absprache mit dem Präsidenten bzw. Vizepräsidenten.
Er ist verantwortlich für:

  • die Protokollierung der Mitgliedervollversammlungen und Präsidiumssitzungen;
  • die termingerechte Zustellung von Einladungen, Ausschreibungen und der Schützendepesche;
  • die Führung des Posteingangs- und Ausgangsbuches;
  • der jährlichen Vorlage der Liste zur Auszeichnung der Mitglieder für langjährige Zugehörigkeit zum Verein;
  • Der Organisation (Blumen und Gratifikationen) der runden Geburtstage ab 60. Lebensjahr;
  • der Archivierung des gesamten Schriftgutes des Vereins;
  • der Bestellung von Orden Ehrenzeichen und Pokalen.

1.5. Sportwart für Kugelschützen

Der Sportwart für Kugelschützen hat die Vorbereitung und Durchführung aller vereinsinternen Schießveranstaltungen auf dem Vereinsschießplatz zu sichern.

Er ist verantwortlich für:

  • die Ausarbeitung und Vorlage des jährlichen Wettkampf- und Veranstaltungsplans;
  • die termingerechte Ausschreibung der geplanten Wettkämpfe;
  • die personelle Absicherung des Schießtrainings auf den Vereinsschießplätzen;
  • die Meldung von Schützen zu den Wettkämpfen des KSV, LSV und DSB bei Bereitschaft und Nachfrage durch Schützen oder Trainer

1.6. Sportwart für Bogenschützen

Der Sportwart für Bogenschützen hat die Vorbereitung und Durchführung aller vereinsinternen Schießveranstaltungen auf dem Vereinsschießplatz zu sichern.

Er ist verantwortlich für:

  • die Ausarbeitung und Vorlage des jährlichen Wettkampf- und Veranstaltungsplans;
  • die termingerechte Ausschreibung der geplanten Wettkämpfe;
  • die personelle Absicherung des Schießtrainings auf den Vereinsschießplätzen;
  • die Meldung von Schützen zu den Wettkämpfen des KSV, LSV und DSB bei Bereitschaft und Nachfrage durch Schützen oder Trainer

1.7. Liegenschaftswart

Der Liegenschaftswart hat die ordnungsgemäße Verwaltung und Nutzung der Liegenschaften sowie Grundmittel ( außer Vereinswaffen ) des Schützenvereins zu sichern.

Er ist verantwortlich für:

  • die Instandhaltung, den Umbau und die Erweiterung der Vereinsschießstände, einschließlich der dazugehörigen Funktionsräume und Einrichtungen;
  • die Wartung, Pflege und Instandhaltung der Grundmittel;
  • die Führung und jährliche Aktualisierung der Inventarliste;
  • die Organisation und Durchführung der vom Präsidium beschlossenen Arbeitseinsätze auf der Liegenschaft des Vereins.

1.8. Pressewart

Gemeinsam mit dem Präsidium trägt der Pressewart die Verantwortung für die

Öffentlichkeitsarbeit im Schützenverein.
Er hat die Aufgabe, das Vereinsleben des Schützenvereins über die Medien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Er ist verantwortlich für:

  • die jährliche Erarbeitung und Realisierung des vom Präsidium zu beschließenden Presseplans;
  • die vierteljährliche redaktionelle Erarbeitung der Schützendepesche;
  • die ständige redaktionelle Bearbeitung der Homepage des Schützenvereins;

In Abstimmung mit dem Präsidenten nimmt er die Funktion des Pressesprechers des Schützenvereins wahr.

1.9. Wirtschaftswart

Der Wirtschaftswart ist verantwortlich für die gastronomische Versorgung bei allen Veranstaltungen, die der Verein auf Beschluss des Präsidiums durchführt.

Er sichert die Ordnung und Sauberkeit in der vereinseigenen Küche und dem dazugehörigen Aufenthaltsraum.

Er trägt die Verantwortung für die Wirtschaftskasse und deren regelmäßige schriftliche Abrechnung beim Schatzmeister.

1.10. Jugendwart

Der Jugendwart organisiert seine Arbeit auf der Grundlage der Beschlüsse des Präsidiums und der Jugendordnung des Vereins.

Das geschäftsführende Präsidium ist berechtigt, die finanziellen Mittel des Vereins gemäß § 15 der Satzung zu verwenden.
Die Aufnahme von Krediten kann nur durch Beschluss der Mitgliedervollversammlung erfolgen.

§ 2

Das erweiterte Präsidium und die Aufgaben der Mitglieder des erweiterten Präsidiums

Zur Beratung und Unterstützung der Arbeit des geschäftsführenden Präsidiums wird ein erweitertes Präsidium gewählt.

Das erweiterte Präsidium besteht aus:

1. dem Sponsorenbeauftragten und Stellv. Schatzmeister

2. dem Waffenwart

3. dem Chronisten

4. dem 1. Kassenprüfer

5. dem 2 Kassenprüfer

6. dem amtierenden König

7. der amtierenden Königin

Die Mitglieder haben folgende Aufgaben:

1. Sponsorenbeauftragter und Stellv. Schatzmeister

Der Sponsorenbeauftragte pflegt die Zusammenarbeit mit allen Sponsoren im Interesse des Vereins.
Der stellvertretende Schatzmeister unterstützt den Schatzmeister bei der Erfüllung seiner Aufgaben und vertritt ihn im Verhinderungsfall.

2. Waffenwart

Der Waffenwart berät die Sportwarte in ihrer Tätigkeit. Er ist verantwortlich für den Zustand, den ordnungsgemäßen Nachweis und die Lagerung der Vereinswaffen.

3. Chronist

Der Chronist ist für die Führung der Vereinschronik verantwortlich.

Er arbeitet mit dem Pressewart zusammen.

4. Erster und zweiter Kassenprüfer

Die Kassenprüfer überprüfen eigenständig die Arbeit des Schatzmeisters.
Sie sind gegenüber der Mitgliedervollversammlung rechenschaftspflichtig.
Bei Wahlen zum geschäftsführenden Präsidium erteilen sie diesem Entlastung auf dem Gebiet der Finanzarbeit.

5. König und Königin

Der König und die Königin repräsentieren mit dem Präsidenten den Schützenverein in der Öffentlichkeit.

§ 3

Ausschüsse

Zur Erledigung bestimmter Aufgaben und zur Beratung des Präsidiums können durch die Mitgliedervollversammlung oder das Präsidium Ausschüsse berufen werden.

Die Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums können mit beratender Stimme an den Ausschusssitzungen teilnehmen. Der Präsident ist mindestens 7 Tage vor den Sitzungen zu informieren.

§ 4

Königswürde

1. Jede Schützenschwester und jeder Schützenbruder hat das Recht, sich am Schießen auf die Königsscheibe zu beteiligen. Falls er den besten Schuss abgibt ist er verpflichtet, die Königswürde anzunehmen. Bei den Kugelschützen werden der Schützenkönig und die Schützenkönigin ermittelt. Bei den Bogenschützen wird nur eine Majestät ermittelt.

2. Königsbegleiter (Adjutanten) werden vom Präsidium im Einvernehmen mit den Majestäten bestellt.

§ 5

Honneurschüsse

Die Honneurschüsse können auf Beschluss des Präsidiums für Ehrenmitglieder des Vereins oder andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens abgegeben werden. Die Schützen werden vom Präsidium bestimmt.

§ 6

Aufgaben des Ehrenrates

Als Organ des Schützenvereins arbeitet der Ehrenrat auf der Grundlage der Satzung und hat die Aufgabe, deren Einhaltung und Durchsetzung zu sichern. Dabei hat der Ehrenrat folgende Aufgaben und Befugnisse:

  • Bei erkannten Verstößen von Mitgliedern gegen die Satzung das Präsidium zu informieren.
  • Bei Konflikten zwischen Mitgliedern, die Vereinsinteressen berühren, zu schlichten.

Der Ehrenrat kann:

  • Dem Präsidium Vorschläge zur Durchführung von folgenden Disziplinarmaßnahmen unterbreiten:
    a) Verwarnung        b) Verweis     c) Ausschluss

Im Rahmen der Befugnisse des Ehrenrates hat jedes volljährige Mitglied das Recht diesen anzurufen. Die Mitglieder des Präsidiums enthalten sich der Anrufung des Ehrenrates. Über die Einberufung des Ehrenrates entscheidet dessen Vorsitzender.

Vorstehende Geschäftsordnung des Präsidiums zur Satzung des Schützenvereins
„Ribnitzer Greif“ e.V. wurde auf der Präsidiumssitzung am 24.10.2016 beraten und beschlossen.